Mensch & Verantwortung
Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Warum Tchibo ein Lieferkettengesetz fordert

Gemeinsam mit 42 weiteren Unternehmen fordern wir  eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.

Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte tragen Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten – auch in ihren Wertschöpfungsketten. Einige Unternehmen haben bereits Schritte unternommen, um ihrer Verantwortung nachzukommen. Die Erfahrung zeigt aber, dass freiwillige Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichen. Es bedarf verbindlicher Sorgfaltspflichten, die von allen angemessen umgesetzt werden.

Mit diesem Positionspapier wollen wir die Debatte um eine wirksame Regulierung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorantreiben. Denn für den dringend notwendigen Fortschritt im nachhaltigen Wirtschaften braucht es aus Sicht von Tchibo ein ausgewogenes Zusammenspiel von Verpflichtung, Eigenverantwortung und Zusammenarbeit. Nur durch einen solch ganzheitlichen Ansatz ist es möglich, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards weltweit signifikant zu verbessern.

Textilproduktion in Indien/ c Neeltje Klein

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft alleine reichen nicht aus. Tchibo möchte klare, für alle verbindliche Rahmenbedingungen, die Wettbewerbsvorteile auf Kosten des Menschenrechts- und Umweltschutzes verhindern.

Fairness in Lieferketten ist eine Frage der Wirksamkeit sowie der Kosten und Investitionen. Es braucht eine staatliche Regelung, die gleiche Bedingungen für alle schafft, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen. Für die dringend notwendigen positiven Effekte auf Menschen und Umwelt müssen alle Unternehmen ihren Anteil an den Kosten übernehmen. Nur damit können Wettbewerbsnachteile vermieden werden.

Ein möglicher Regulierungsrahmen sollte auf Wirkung zielen, eigenverantwortliches Engagement einbinden sowie Zusammenarbeit fordern und fördern.

Eine Regulierung wirkt dann, wenn sie die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards tatsächlich verbessert. Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen definieren dieses Prinzip als „unternehmerische Sorgfaltspflicht“.

Eigenverantwortliche Aktivitäten und Selbstverpflichtungen sind und bleiben wertvolle Bausteine für wirkungsorientierte Maßnahmen und Innovationen. Ein Regulierungsrahmen sollte Spielraum für eigenverantwortliches Handeln lassen und es anerkennen. Effektiver und signifikanter Menschenrechts- und Umweltschutz wird vor allem durch die Zusammenarbeit Vieler erreicht. Regulierung sollte sektorweite Zusammenarbeit fordern und fördern.

Deutschland sollte vorangehen und sich für eine europäische Lösung einsetzen.

Umfassende Wirkung braucht die Beteiligung aller Akteure. Systemische Veränderung kann nicht durch nationale Einzelstrategien erreicht werden. Ohne eine europäische Lösung drohen Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen.

Die Politik sollte klare und verbindliche Regeln schaffen, die alle Unternehmen gemeinsam in die Pflicht nehmen, Umwelt- und Sozialstandards in ihren Lieferketten einzuhalten, und so wettbewerbsfähiges verantwortliches Handeln zu ermöglichen.

  • Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.